Aktuell
Besucher-Regelung im Pater-Kolbe-Hof im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie
Auf der Grundlage der sächsischen Corona-Notfallverordnung vom 19.11.2021 zur Eindämmung des Covid-Virus, sind für die Einrichtung „Pater-Kolbe-Hof“ folgende Regelungen für Besuche von Bewohner*innen festgelegt und einzuhalten:
Die Einrichtung kann von Dienstleistern, Therapeuten und Besuchern unter Einhaltung folgender Regelungen betreten werden:
- Besucher*innen, die Symptome der Krankheit Covid- 19 aufweisen, ist das Betreten der Heimgebäude untersagt.
- Das Betreten der Einrichtung ist für Besucher*innen, Therapeuten und sonstige Gäste unter Vorlage eines aktuellen Testergebnisses erlaubt. Der Nachweis kann durch einen Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden ist oder einen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, erbracht werden.
- Es besteht die Möglichkeit, eine Schnelltestung im PKH zu erhalten! Voraussetzung ist allerdings die vorherige Anmeldung/ Absprache, um den Test personell und fachlich abzusichern.
- Besucher*innen tragen auch bei negativer Testung oder vollem Impfschutz in den Heimgebäuden eine FFP2 Maske. Masken können Sie bei Nachfrage von den Mitarbeiter*innen der Einrichtung zur Verfügung gestellt bekommen.
- Alle bekannten Hygieneregeln sind einzuhalten ( Abstand halten – Maske tragen – Hände desinfizieren oder reinigen)