Werkstattrat und Frauenbeauftragte
Auf der Grundlage der Werkstättenmitwirkungsverordnung gibt es in der Werkstatt einen Werkstattrat bestehend aus drei Mitgliedern und eine Frauenbeauftragte.
Sie vertreten die Interessen der Werkstattmitarbeiterinnen und -mitarbeiter gegenüber der Werkstattleitung. Gibt es aktuelle Themen, die besprochen werden müssen, sind sie die Ansprechpartner.
Diese Personen werden aller vier Jahre neu gewählt.