Wohnen

Geborgenheit erleben, eigene Fähigkeiten entwickeln, Unterstützung erhalten. Gern suchen wir gemeinsam mit Ihnen nach einem geeigneten Wohnangebot in unserer Einrichtung.

Der Pater-Kolbe-Hof bietet Ihnen ein differenziertes Wohn- und Unterstützungsangebot. Dabei orientieren wir uns an Ihren persönlichen Besonderheiten und an Ihren Möglichkeiten, Ihr Leben selbst zu gestalten.

Unsere Wohnangebote

Brauchen Sie täglich und in allen Tagesabschnitten Hilfe, eignet sich das Wohnen im Wohnheim mit seinen vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten besonders.

Kommen Sie im Alltag zeitweise auch allein zurecht, könnte das Wohnen in einer Außenwohngruppe für Sie passen.

Wohnen in der eigenen Wohnung können Sie, wenn Sie selbständig sind und nur bei besonderen Herausforderungen Hilfe beanspruchen.

Unsere Unterstützungsangebote 

In unseren Wohnangeboten können Sie vielfältige Unterstützung erhalten. Neben Ihrer geistigen Behinderung können wir mit einer Vielzahl an gesundheitlichen, körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen umgehen. Im Pater-Kolbe-Hof werden Sie von Fachpersonal und fachlich geschultem Personal unterstützt.

Punktuell oder umfassend unterstützen wir die Organisation von Tagesabläufen an allen Tagen im Jahr. Wir stellen Gemeinschaft her und regen eigenes Entscheiden und Handeln an oder können für Sie tätig werden.

Sie können im Pater-Kolbe-Hof die Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder die Betreuungsgruppe als interne Tagesstruktur nutzen. Ein wechselnder Pool aus ehrenamtlichen Mitarbeitern kann Sie bei zusätzlichen Leistungswünschen unterstützen.

Voraussetzungen zur Aufnahme

Um in den Pater-Kolbe-Hof aufgenommen zu werden, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Durch die Anerkennung einer Schwerbehinderung oder mit einem ärztlichen Gutachten wird eine geistige Behinderung bestätigt.
  • Zur Finanzierung der Leistungen sollte eine Kostenzusage von einem Sozialhilfeträger vorhanden sein bzw. sollte beantragt werden.
  • Ihre Werkstattfähigkeit sollte vorliegen, ist aber nicht zwingend notwendig.

Bei der Antragstellung beraten wir Sie gern.

Rechtliche Vorgaben

Grundsätzlich gilt für den Pater-Kolbe-Hof bundesdeutsches Gesetz. Das ist insbesondere die Sozialgesetzgebung nach SGB IX und dessen Ausgestaltung nach sächsischem Landesrecht.